Hier kannst du deinen TeamSpeak2 Bot beantragen. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten. Bitte überlege dir gut, welche der beiden du nutzen möchtest. Die einzelnen Vor- und Nachteile sind im Folgenden aufgelistet:

Vorteile

von 2xBot gehostet

Bot selbst hosten

  • Webinterface verfügbar
  • einfaches online-Soundtauschsystem verfügbar
  • 2xBot ist dauerhaft online
  • Die Version wird automatisch aktualisiert
  • Fehlerbehebung kann durch Entwickler selbst durchgeführt werden
  • Software ist geschützt, sodass kein unbefugter durch unsichere Systeme Zugriff auf die Daten bekommen kann
  • Es wird kein Speicherplatz auf dem eigenen Rechner benötigt
  • Der Bot hat normalerweise einen viel niedrigeren Ping und reagiert somit schneller.
  • Es können recht einfach mehrere Bots gestartet werden
  • Der Bot ist schneller verfügbar
  • Die sqlite-Datenbank kann manuell modifiziert werden
  • Sämtliche Daten werden auf dem eigenen Rechner gespeichert und ein Backup kann schnell erstellt werden
  • mehr Möglichkeiten/Funktionen da u.a. die neuste Alpha/Beta genutzt werden kann.

Nachteile

von 2xBot gehostet

Bot selbst hosten

  • Bot muss beantragt werden
  • Es kann nur ein Bot pro Email-Adresse beantragt werden
  • Nur aktive TS-Server bekommen einen Bot
  • viele Anträge werden abgelehnt, da die Antragssteller sich meistens nicht an die Regeln halten
  • Bot ist offline, wenn der Rechner heruntergefahren wird
  • Wenn Bot immer online sein soll, wird ein (v)Server benötigt, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist
  • Die neue Version muss selbst heruntergeladen werden und der Bot aktualisiert werden
  • Die Config-Datei muss manuell eingefügt werden
  • schwieriger zu Bedienen

2xBot soll meinen Bot erstellen                     Ich will den Bot herunterladen

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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

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