ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

Dieser Lizenzvertrag ("Vertrag") wird geschlossen zwischen Ihnen ("Lizenznehmer" oder "Sie") und dem Eigentümer und Betreiber von 2x TeamSpeak Bot ("Lizenzgeber" oder "2xBot"). Wenn Sie die Software, auf die sich der vorliegende Vertrag bezieht ("Software"), installieren, herunterladen oder in anderer Weise nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Vertragsbestimmungen. Der Begriff "Software" gilt hierbei auch für etwaige modifizierte Versionen, Aktualisierungen oder Upgrades der von Ihnen von 2xBot in Lizenz genommenen Software. Geänderte Versionen, Aktualisierungen und Upgrades der Software können Sie nur installieren und nutzen, wenn Sie über eine vorhandene Version der betreffenden Software mit gültiger Lizenz verfügen. Wenn Sie eine geänderte Version, eine Aktualisierung oder ein Upgrade der Software herunterladen, installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, beendet dies Ihre Lizenz für die vorherige Softwareversion und Ihre Lizenz gilt ausschließlich für die geänderte Version, Aktualisierung oder Upgradeversion der Software gemäß dieser Vereinbarung. Die Installation oder Nutzung der Software ist Ihnen nicht gestattet, wenn Sie sich mit den Vertragsbestimmungen nicht einverstanden erklären. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software und sämtliche dazugehörigen Materialien unverzüglich zu vernichten.

§ 1 Allgemeines
1.2xBot erteilt hiermit das Recht zur Benutzung der, soweit vorhanden, beigefügten 2xBot Software einschließlich der Dokumentation, Zeichensätze und sonstiger beigefügter Materialien (im folgenden "2xBot Software"), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einer DVD, einer CD-ROM oder einem anderen Datenträger gespeichert ist.
2.Ferner behält 2xBot sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich erteilt werden.
3.Die im Rahmen dieses Vertrags erteilten, nicht-ausschließlichen Lizenzen beschränken sich auf die Urheberrechte von 2xBot und ihrer Lizenzgeber an der 2xBot Software und schließen keine anderen Patente oder Urheberrechte ein. 2xBot und/oder der oder die Lizenzgeber von 2xBot bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der 2xBot Software.
4.Jeder Einzellizenznehmer ist im Rahmen dieser Lizenz berechtigt, mehrere Benutzerprofile zu erstellen und zu benutzen. (Im Rahmen dieses Vertrags bezeichnet "Benutzerprofil" den Datensatz spezifischer Daten, der dazu dient, in mehreren Sitzungen gleichmäßig gute Ergebnisse zu gewährleisten. Benutzerprofile können auf einem Computer gespeichert werden oder aber auf einem Server, damit der Benutzer von verschiedenen Arbeitsplätzen aus gleiche Ergebnisse erzielen kann.) Für jeden weiteren Benutzer, dessen Benutzerprofil(e) von der Software benutzt wird bzw. werden, muss jedoch eine separate Lizenz erworben werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Dritten die Verwendung der Software im Zusammenhang mit seinen Benutzerprofilen zu gestatten. Zur Erstellung eines eigenen Benutzerprofils müssen Dritte eine eigene Lizenz erwerben.
5.Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte umfassen alle Softwareaktualisierungen, die das Original 2xBot Softwareprodukt ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, eine solche Aktualisierung umfasst eine separate Lizenz.
6.Das Eigentums- und Urheberrecht an allen Inhalten, die über die 2xBot Software angezeigt bzw. auf die über die 2xBot Software zugegriffen wird, liegt bei den jeweiligen Eigentümern dieser Inhalte. Solche Inhalte sind möglicherweise durch Urheberrechte oder andere Rechte und Verträge hinsichtlich des geistigen Eigentums geschützt und können den Nutzungsbestimmungen des Dritten unterliegen, der diese Inhalte bereitstellt. Diese Lizenz gewährt keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte.
7.Der Betreiber weist darauf hin, dass 2xBot Software keinen Bezug zu "TeamSpeak Communication Systems" hat, weswegen "TeamSpeak Communication Systems" keinerlei Auskunft über 2xBot geben kann und wird. Es handelt sich bei der 2xBot Software lediglich um ein "3rd Party Plugin" zum Programm TeamSpeak.
8.Die Benutzung der Software erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
§ 2 Nutzung und Kosten
1.Die Nutzung der 2xBot Software für private Zwecke ist kostenfrei.
2.Im Falle gewerblicher Nutzung hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber zu kontaktieren und mit ihm eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen. Vor Abschluss dieser Vereinbarung ist eine gewerbliche Nutzung untersagt.
3.Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Software und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

§ 3 Nutzung und Beschränkung
1.Der Lizenzgeber erteilt hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer beliebigen Anzahl von Kopien der 2xBot Software.
2.Eine Berechtigung, eine maschinenlesbare Kopie der 2xBot Software für Sicherungszwecke zu erstellen, besteht. Dabei besteht die Verpflichtung, auf jeder Kopie der 2xBot Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.
3.Die 2xBot Software darf nicht dekompiliert, zurückentwickelt oder disassembliert werden. Es ist untersagt, sie zu modifizieren oder abgeleitete Werke der 2xBot Software oder Teile davon zu erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Lizenzvertrags oder durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Alle Änderungen oder Modifikationen an der 2xBot Software sowie abgeleitete Produkte aus der Software gehen in das ausschließliche Eigentum von 2xBot über.
4.Der Lizenznehmer darf die 2xBot Software nicht zum Zwecke des Hinzufügens von Merkmalen oder Funktionen einer anderen Version oder Ausgabe der Software verändern.
5.Die 2xBot Software darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken oder -anlagen, Flugzeugen jeder Bauweise, Kommunikationssystemen, insbesondere Satellitensysteme, bei der Flugüberwachung, mit lebenserhaltenden Geräten oder anderen Maschinen. In solchen Fällen kann ein Fehler in der Software zu Todesfällen, Verletzungen des Körpers, zu Sachschäden oder Umweltschäden führen.

§ 4 Beschränkung des Einsatzes
1.2xBot hat die Software so konzipiert, dass eine unberechtigte Softwarenutzung verhindert wird. Der Lizenznehmer erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
2.Während der Nutzung der Software erfasst 2xBot vom Computer des Lizenznehmers bestimmte unpersönliche, technische, den Computer, das Netzwerk oder die 2xBot Software des Lizenznehmers betreffende Informationen. Diese Informationen werden zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz und zur Versionsüberprüfung benötigt. Der Lizenznehmer erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

§ 5 übertragung
1.Es ist nicht gestattet, die 2xBot Software zu vermieten, verleasen, verleihen oder Unterlizenzen für die 2xBot Software zu vergeben.
2.Es besteht hingegen eine Berechtigung, eine einmalige, dauerhafte übertragung aller Lizenzrechte an der 2xBot Software an einen Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt:
a. die übertragung umfasst die komplette 2xBot Software, einschließlich aller Komponenten, Originalmedien, gedruckten Materialien und diesen Lizenzvertrag;
b. es wird keine Kopie der 2xBot Software oder von Teilen der 2xBot Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden zurückbehalten; und
c. die Partei, die die 2xBot Software erhält, liest und akzeptiert die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
3.Software-Aktualisierungen
Wenn eine 2xBot Softwareaktualisierung eine zuvor lizenzierte Version der 2xBot Software vollständig ersetzt, ist es nicht gestattet, beide Versionen der 2xBot Software gleichzeitig zu verwenden oder beide Versionen separat an Dritte zu übertragen.
4.Nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Kopien Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte 2xBot Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die übertragung dieser Software ist nicht zulässig.

§ 6 Einwilligung zur Verwendung von Daten
1.Es wird seitens des Lizenznehmers eine Einwilligung dahingehend erteilt, dass 2xBot technische und zugehörige Informationen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, technische Informationen über den Computer, die Betriebssystemsoftware und weitere Programme sowie registrierte Peripheriegeräte erheben und einsetzen dürfen, sofern diese für die 2xBot Software wesentlich sind. Diese Informationen werden regelmäßig erhoben und an 2xBot übertragen, um die Einhaltung der Lizenz, Bereitstellung von Software-Aktualisierungen, Produktsupport und anderen Diensten (sofern vorhanden) zu vereinfachen.
2.2xBot ist berechtigt, diese Informationen einzusetzen, um die 2xBot Software zu verbessern oder Dienste und Technologien zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, diese Informationen werden in einer Form verwendet, die keinerlei Rückschlüsse auf die Person des Lizenznehmers zulässt.
3.2xBot ist ferner berechtigt, Betreiber der 2xBot Software, die gegen eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstoßen, im Rahmen einer Ausschlussliste ("Blacklist") von der weiteren Nutzung ohne Rückerstattung der Vergütung und ohne Ankündigung zu veröffentlichen. Dies beinhaltet ebenfalls den Ausschluss von der weiteren Nutzung.

§ 7 Laufzeit
1.Dieser Lizenzvertrag hat bis zu seiner Beendigung Gültigkeit.
2.Die Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags enden automatisch ohne Mitteilung seitens 2xBot, wenn der Lizenznehmer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstößt.
3.Bei Beendigung dieses Lizenzvertrags besteht die Verpflichtung, die Nutzung der 2xBot Software einzustellen und alle im Besitz des Lizenznehmers befindlichen Kopien der 2xBot Software oder von Teilen derselben zu zerstören.

§ 8 Gewährleistungsverzicht
1.Durch die Verwendung der 2xBot Software wird ein Einverständnis dahingehend erklärt, dass die Verwendung der 2xBot Software auf eigenes Risiko erfolgt, und dass das gesamte Risiko im Hinblick auf zufriedenstellende Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand durch den Lizenznehmer getragen wird.
2.Die 2xBot Software wird ohne Mängelgewähr mit allen Fehlern und ohne Gewährleistung jeglicher Art ausgeliefert.
3.2xBot übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass der ungestörte Besitz nicht beeinträchtigt wird, dass die Funktion der 2xBot Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt, dass der Betrieb der 2xBot Software störungs- und fehlerfrei erfolgt, dass die 2xBot Software mit anderer Software kompatibel ist, oder dass Fehler in der 2xBot Software korrigiert werden.
4.Wenn die 2xBot Software defekt sein sollte, werden alle Kosten für notwendige Serviceleistungen, Reparaturen oder Korrekturen durch den Lizenznehmer getragen. Soweit die anwendbare Rechtsordnung dieses derart nicht zulässt, gelten die gesetzlichen Regelungen, allerdings nur insoweit, als die vertraglichen Regelungen eine Abänderung nicht zulassen.

§ 9 Haftungsbeschränkung
1.Soweit nicht gesetzliche zwingende Normen dies untersagen, ist 2xBot in keinem Fall haftbar für Personenschäden oder beiläufig entstandene, spezielle, indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, sei es entgangener Gewinn, der Verlust von Daten, Geschäftsunterbrechungen oder andere Schäden oder Verluste, die durch den Einsatz der 2xBot Software oder die Unmöglichkeit des Einsatzes entstehen oder damit im Zusammenhang stehen. Dies gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage der Haftung (Vertrag, unerlaubte Handlung oder sonstige) und zwar auch dann, wenn 2xBot auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
2.In keinem Fall übersteigt die gesamte Haftung von 2xBot für alle Schäden (ausgenommen die zwingende gesetzliche Haftung im Falle von Personenschäden erforderlich) die Summe von fünfundzwanzig Euro (EUR 25,00). Die vorgenannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn das oben genannte Rechtsmittel seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt. Die Beschränkung gilt nicht, wenn sie nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates unzulässig ist.

§ 10 Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit
1.Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, deren Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
3.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Lizenzvertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

§ 11 Vollständigkeit und Schriftformerfordernis
1.Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags lizenzierte 2xBot Software und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
2.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch und insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3.Jegliche Übersetzung dieses Lizenzvertrags wird für lokale Zwecke angefertigt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der nicht deutschen Version hat die deutsche Version dieses Lizenzvertrags Gültigkeit.

                       

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