ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Dieser Lizenzvertrag ("Vertrag") wird geschlossen zwischen Ihnen
("Lizenznehmer" oder "Sie") und dem Eigentümer und Betreiber von 2x TeamSpeak Bot ("Lizenzgeber" oder "2xBot").
Wenn Sie die Software, auf die sich der vorliegende Vertrag bezieht ("Software"),
installieren, herunterladen oder in anderer Weise nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis
mit den Vertragsbestimmungen. Der Begriff "Software" gilt hierbei auch für
etwaige modifizierte Versionen, Aktualisierungen oder Upgrades der von Ihnen
von 2xBot in Lizenz genommenen Software. Geänderte Versionen,
Aktualisierungen und Upgrades der Software können Sie nur installieren und
nutzen, wenn Sie über eine vorhandene Version der betreffenden Software mit
gültiger Lizenz verfügen. Wenn Sie eine geänderte Version, eine
Aktualisierung oder ein Upgrade der Software herunterladen, installieren,
kopieren oder anderweitig verwenden, beendet dies Ihre Lizenz für die
vorherige Softwareversion und Ihre Lizenz gilt ausschließlich für die
geänderte Version, Aktualisierung oder Upgradeversion der Software gemäß
dieser Vereinbarung. Die Installation oder Nutzung der Software ist Ihnen
nicht gestattet, wenn Sie sich mit den Vertragsbestimmungen nicht
einverstanden erklären. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software
und sämtliche dazugehörigen Materialien unverzüglich zu vernichten.
§ 1 Allgemeines
1.2xBot erteilt hiermit das Recht zur Benutzung der, soweit
vorhanden, beigefügten 2xBot Software einschließlich der Dokumentation,
Zeichensätze und sonstiger beigefügter Materialien (im folgenden
"2xBot Software"), unabhängig davon, ob diese auf einer
Diskette, einer DVD, einer CD-ROM oder einem anderen Datenträger
gespeichert ist.
2.Ferner behält 2xBot sich alle Rechte vor, die nicht
ausdrücklich erteilt werden.
3.Die im Rahmen dieses Vertrags erteilten, nicht-ausschließlichen
Lizenzen beschränken sich auf die Urheberrechte von 2xBot und
ihrer Lizenzgeber an der 2xBot Software und schließen keine
anderen Patente oder Urheberrechte ein. 2xBot und/oder der
oder die Lizenzgeber von 2xBot bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums-
oder sonstiger Rechte an der 2xBot Software.
4.Jeder Einzellizenznehmer ist im Rahmen dieser Lizenz berechtigt,
mehrere Benutzerprofile zu erstellen und zu benutzen. (Im Rahmen
dieses Vertrags bezeichnet "Benutzerprofil" den Datensatz spezifischer
Daten, der dazu dient, in mehreren Sitzungen gleichmäßig gute
Ergebnisse zu gewährleisten. Benutzerprofile können auf einem Computer
gespeichert werden oder aber auf einem Server, damit der Benutzer von
verschiedenen Arbeitsplätzen aus gleiche Ergebnisse erzielen kann.)
Für jeden weiteren Benutzer, dessen Benutzerprofil(e) von der Software
benutzt wird bzw. werden, muss jedoch eine separate Lizenz erworben
werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Dritten die Verwendung der
Software im Zusammenhang mit seinen Benutzerprofilen zu gestatten.
Zur Erstellung eines eigenen Benutzerprofils müssen Dritte eine eigene
Lizenz erwerben.
5.Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte umfassen alle
Softwareaktualisierungen, die das Original 2xBot Softwareprodukt
ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, eine solche Aktualisierung
umfasst eine separate Lizenz.
6.Das Eigentums- und Urheberrecht an allen Inhalten, die über die
2xBot Software angezeigt bzw. auf die über die 2xBot
Software zugegriffen wird, liegt bei den jeweiligen Eigentümern dieser
Inhalte. Solche Inhalte sind möglicherweise durch Urheberrechte oder
andere Rechte und Verträge hinsichtlich des geistigen Eigentums
geschützt und können den Nutzungsbestimmungen des Dritten unterliegen,
der diese Inhalte bereitstellt. Diese Lizenz gewährt keine Rechte zur
Nutzung solcher Inhalte.
7.Der Betreiber weist darauf hin, dass 2xBot Software keinen Bezug zu
"TeamSpeak Communication Systems" hat, weswegen "TeamSpeak Communication Systems"
keinerlei Auskunft über 2xBot geben kann und wird. Es handelt sich bei der 2xBot Software lediglich
um ein "3rd Party Plugin" zum Programm TeamSpeak.
8.Die Benutzung der Software erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
§ 2 Nutzung und Kosten
1.Die Nutzung der 2xBot Software für private Zwecke ist kostenfrei.
2.Im Falle gewerblicher Nutzung hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber
zu kontaktieren und mit ihm eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen.
Vor Abschluss dieser Vereinbarung ist eine gewerbliche Nutzung
untersagt.
3.Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Software und
Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug sofort fällig und
innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
§ 3 Nutzung und Beschränkung
1.Der Lizenzgeber erteilt hiermit das Recht zur Installation und
Benutzung einer beliebigen Anzahl von Kopien der 2xBot Software.
2.Eine Berechtigung, eine maschinenlesbare Kopie der 2xBot
Software für Sicherungszwecke zu erstellen, besteht. Dabei besteht die
Verpflichtung, auf jeder Kopie der 2xBot Software die Urheber-
und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original
enthalten waren.
3.Die 2xBot Software darf nicht dekompiliert, zurückentwickelt
oder disassembliert werden. Es ist untersagt, sie zu modifizieren oder
abgeleitete Werke der 2xBot Software oder Teile davon zu
erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses
Lizenzvertrags oder durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Alle
Änderungen oder Modifikationen an der 2xBot Software sowie
abgeleitete Produkte aus der Software gehen in das ausschließliche
Eigentum von 2xBot über.
4.Der Lizenznehmer darf die 2xBot Software nicht zum Zwecke des
Hinzufügens von Merkmalen oder Funktionen einer anderen Version oder
Ausgabe der Software verändern.
5.Die 2xBot Software darf nicht verwendet werden beim oder im
Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken oder -anlagen,
Flugzeugen jeder Bauweise, Kommunikationssystemen, insbesondere
Satellitensysteme, bei der Flugüberwachung, mit lebenserhaltenden
Geräten oder anderen Maschinen. In solchen Fällen kann ein Fehler in
der Software zu Todesfällen, Verletzungen des Körpers, zu Sachschäden
oder Umweltschäden führen.
§ 4 Beschränkung des Einsatzes
1.2xBot hat die Software so konzipiert, dass eine
unberechtigte Softwarenutzung verhindert wird. Der Lizenznehmer
erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
2.Während der Nutzung der Software erfasst 2xBot vom Computer
des Lizenznehmers bestimmte unpersönliche, technische,
den Computer, das Netzwerk oder die 2xBot Software des
Lizenznehmers betreffende Informationen. Diese Informationen werden
zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz und zur Versionsüberprüfung
benötigt. Der Lizenznehmer erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
§ 5 übertragung
1.Es ist nicht gestattet, die 2xBot Software zu vermieten,
verleasen, verleihen oder Unterlizenzen für die 2xBot Software zu
vergeben.
2.Es besteht hingegen eine Berechtigung, eine einmalige, dauerhafte
übertragung aller Lizenzrechte an der 2xBot Software an einen
Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt:
a. die übertragung umfasst die komplette 2xBot Software,
einschließlich aller Komponenten, Originalmedien, gedruckten
Materialien und diesen Lizenzvertrag;
b. es wird keine Kopie der 2xBot Software oder von Teilen der
2xBot Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem
Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden
zurückbehalten; und
c. die Partei, die die 2xBot Software erhält, liest und
akzeptiert die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
3.Software-Aktualisierungen
Wenn eine 2xBot Softwareaktualisierung eine zuvor lizenzierte
Version der 2xBot Software vollständig ersetzt, ist
es nicht gestattet, beide Versionen der 2xBot Software
gleichzeitig zu verwenden oder beide Versionen separat an Dritte zu
übertragen.
4.Nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Kopien
Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder
auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte
2xBot Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken
verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die übertragung dieser
Software ist nicht zulässig.
§ 6 Einwilligung zur Verwendung von Daten
1.Es wird seitens des Lizenznehmers eine Einwilligung dahingehend
erteilt, dass 2xBot technische und zugehörige Informationen,
einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, technische Informationen
über den Computer, die Betriebssystemsoftware und weitere Programme
sowie registrierte Peripheriegeräte erheben und einsetzen dürfen,
sofern diese für die 2xBot Software wesentlich sind. Diese
Informationen werden regelmäßig erhoben und an 2xBot
übertragen, um die Einhaltung der Lizenz, Bereitstellung von
Software-Aktualisierungen, Produktsupport und anderen Diensten (sofern
vorhanden) zu vereinfachen.
2.2xBot ist berechtigt, diese Informationen einzusetzen, um
die 2xBot Software zu verbessern oder Dienste und Technologien zur
Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, diese Informationen werden in
einer Form verwendet, die keinerlei Rückschlüsse auf die Person des
Lizenznehmers zulässt.
3.2xBot ist ferner berechtigt, Betreiber der 2xBot
Software, die gegen eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages
verstoßen, im Rahmen einer Ausschlussliste ("Blacklist") von der
weiteren Nutzung ohne Rückerstattung der Vergütung und ohne
Ankündigung zu veröffentlichen. Dies beinhaltet ebenfalls den
Ausschluss von der weiteren Nutzung.
§ 7 Laufzeit
1.Dieser Lizenzvertrag hat bis zu seiner Beendigung Gültigkeit.
2.Die Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags enden automatisch ohne
Mitteilung seitens 2xBot, wenn der Lizenznehmer gegen eine oder mehrere
Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstößt.
3.Bei Beendigung dieses Lizenzvertrags besteht die Verpflichtung, die
Nutzung der 2xBot Software einzustellen und alle im Besitz des
Lizenznehmers befindlichen Kopien der 2xBot Software oder von
Teilen derselben zu zerstören.
§ 8 Gewährleistungsverzicht
1.Durch die Verwendung der 2xBot Software wird ein
Einverständnis dahingehend erklärt, dass die Verwendung der 2xBot
Software auf eigenes Risiko erfolgt, und dass das gesamte Risiko im
Hinblick auf zufriedenstellende Qualität, Leistung, Genauigkeit und
Aufwand durch den Lizenznehmer getragen wird.
2.Die 2xBot Software wird ohne Mängelgewähr mit
allen Fehlern und ohne Gewährleistung jeglicher Art ausgeliefert.
3.2xBot übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür,
dass der ungestörte Besitz nicht beeinträchtigt wird, dass die
Funktion der 2xBot Software die Anforderungen des Lizenznehmers
erfüllt, dass der Betrieb der 2xBot Software störungs- und
fehlerfrei erfolgt, dass die 2xBot Software mit anderer Software
kompatibel ist, oder dass Fehler in der 2xBot Software korrigiert
werden.
4.Wenn die 2xBot Software defekt sein sollte, werden alle Kosten für
notwendige Serviceleistungen, Reparaturen oder Korrekturen durch den
Lizenznehmer getragen. Soweit die anwendbare Rechtsordnung dieses
derart nicht zulässt, gelten die gesetzlichen Regelungen, allerdings
nur insoweit, als die vertraglichen Regelungen eine Abänderung nicht
zulassen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1.Soweit nicht gesetzliche zwingende Normen dies untersagen, ist
2xBot in keinem Fall haftbar für Personenschäden oder
beiläufig entstandene, spezielle, indirekte Schäden oder Folgeschäden
jeglicher Art, sei es entgangener Gewinn, der Verlust von Daten,
Geschäftsunterbrechungen oder andere Schäden oder Verluste, die durch
den Einsatz der 2xBot Software oder die Unmöglichkeit des
Einsatzes entstehen oder damit im Zusammenhang stehen. Dies gilt
unabhängig von der Rechtsgrundlage der Haftung (Vertrag, unerlaubte
Handlung oder sonstige) und zwar auch dann, wenn 2xBot auf
die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
2.In keinem Fall übersteigt die gesamte Haftung von 2xBot
für alle Schäden (ausgenommen die zwingende gesetzliche Haftung im
Falle von Personenschäden erforderlich) die Summe von fünfundzwanzig Euro
(EUR 25,00). Die vorgenannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn
das oben genannte Rechtsmittel seinen eigentlichen Zweck nicht
erfüllt. Die Beschränkung gilt nicht, wenn sie nach der Rechtsordnung
des jeweiligen Staates unzulässig ist.
§ 10 Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit
1.Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention
on Contracts for the International Sale of Goods, deren Anwendung
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
3.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Lizenzvertrags
berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
§ 11 Vollständigkeit und Schriftformerfordernis
1.Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den
Parteien in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags lizenzierte
2xBot Software und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen
früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
2.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich
niederzulegen. Dies gilt auch und insbesondere für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
3.Jegliche Übersetzung dieses Lizenzvertrags wird für lokale Zwecke
angefertigt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und
der nicht deutschen Version hat die deutsche Version dieses
Lizenzvertrags Gültigkeit.